Wohngebäude der Wohnungsgesellschaft Ruhrgebiet
Neubauprojekt mit Gerüst

Bauprojekt

An der Oldenburger Straße 21 – 27 entstehen neue Wohnungen

Die Copy warnte das Blindtextchen, da, wo sie herkäme wäre sie zigmal umgeschrieben worden und alles, was von ihrem Ursprung noch übrig wäre, sei das Wort „und“ und das Blindtextchen solle umkehren und wieder in sein eigenes, sicheres Land zurückkehren. Doch alles Gutzureden konnte es nicht überzeugen und so dauerte es nicht lange, bis ihm ein paar heimtückische Werbetexter auflauerten, es mit Longe und Parole betrunken machten und es dann in ihre Agentur schleppten, wo sie es für ihre Projekte wieder und wieder mißbrauchten.

Ihre Fragen – unsere Antworten

Mieter werden

Wo hat die WoGe ihren Wohnungsbestand?

  • Duisburg (Röttgersbach, Marxloh, Obermarxloh, Walsum, Hamborn, Neumühl, Laar, Wanheimerort)
  • Dinslaken (Bruch)
  • Mülheim an der Ruhr (Broich, Dümpten, Winkhausen)
  • Gladbeck (Brauck)
  • Herten (Mitte, Süd)
Zur Übersichtskarte zum Wohnbestand

Wie bewerbe ich mich um eine Wohnung?

  • Über unser Formular Zum Bewerberbogen
    Wir möchten Sie bitten, nicht ohne vorherige Terminabsprache in unsere Geschäftsstelle zu kommen, da unsere Mitarbeiter*innen aus der Vermietungsabteilung auch Außendiensttermine wahrnehmen und wir Ihne eine erfolglose Anfahrt ersparen möchten.

Muss ich Mitglied werden, um eine Wohnung anzumieten?

  • Nein, eine Mitgliedschaft ist für die Anmietung nicht erforderlich. Wir freuen uns dennoch über neue Mitglieder in unseren Mietvereinen.

Muss ich eine Kaution leisten, wenn ich eine Wohnung anmiete?

  • Ja. Zur Anmietung einer Wohnung ist grundsätzlich eine Kaution in Höhe von drei Kaltmieten zu leisten.

Wohnen

Darf ich in meiner Wohnung Haustiere halten?

  • Kleintiere (zB. Hamster, Kaninchen) dürfen ohne Genehmigung gehalten werden. Die Haltung von Katzen oder Hunden bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch die WoGe.

Ich habe Probleme mit meinen Nachbarn. Was kann ich tun?

  • Treten in einem Mehrfamilienhaus Diskrepanzen zwischen den Bewohnern auf, kann dies sehr belastend sein. Schaltet sich der Vermieter ein, stört dies den Hausfrieden häufig massiv. Als erstes sollte deshalb immer ein persönliches Gespräch gesucht werden. Vielleicht weiß Ihr Nachbar gar nicht, dass er mit seinem Verhalten andere Bewohner stört. Sorgt dieses Gespräch nicht für Abhilfe ist es unumgänglich eine schriftliche Beschwerde zu erstellen. Diese sollte die genaue Art der Störung, Häufigkeit und je nach Störung auch Fotos oder ein Lärmprotokoll enthalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur bei mietrechtlichen Problemen und nicht bei zivilrechtlichen Angelegenheiten helfen können.

Ich bin in einer Notsituation und kann meine Miete nicht zahlen. Was soll ich tun?

  • Jeder kann unverschuldet in eine Notlage geraten. Bitte wenden Sie sich umgehend an unsere Sachbearbeiter*innen aus der Vermietungsabteilung. Zur Ansprechpartner*in. Gemeinsam finden wir eine Lösung und können den Kontakt zu entsprechenden Hilfsangeboten herstellen.

Wann erhalte ich meine Nebenkostenabrechnung?

  • Die Abrechnungsperiode geht vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres. Für die Abrechnung des Vorjahres haben wir 12 Monate Zeit, daher erhalten Sie die Abrechnung spätestens am 31.12. des Folgejahres.

Schaden

In meiner Wohnung ist etwas defekt. Wie kann ich den Schaden melden?

  • Direkt über das Formular auf unserer Homepage Schadensmeldung oder telefonisch bei unseren Sachbearbeitern der technischen Abteilung 02064 1630-030. Technische Notfälle außerhalb unserer Geschäftszeiten melden Sie bitte unter 02064-1630-112.