Wohngebäude der Wohnungsgesellschaft Ruhrgebiet

Unternehmen

Mitgliedschaft

Die WoGe Ruhrgebiet ist geprägt durch ein starkes Engagement für Ihre Mieter. Auch ohne die entsprechende Gesellschaftsform einer Genossenschaft handeln Geschäftsführung und Mitarbeiter täglich nach den genossenschaftlichen Grundsätzen und Charakter.

Eine wichtige Bedeutung für das Handeln der WoGe haben die beiden Mieterinitiativen (MI) Ruhrgebiet und Emscherregion. In der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung der Mieterinitiativen werden aktuelle Themen besprochen und alle drei Jahre wird der Vorstand gewählt. Die Vorstände schlagen je drei Mitglieder für den Aufsichtsrat vor, welche in einer gemeinsamen Gesellschafterversammlung gewählt werden.

Die beiden eingetragenen Vereine vertreten die Interessen gegenüber der WoGe. Wer Mitglied im Verein ist, kann also am großen Ganzen mitbestimmen. Aber auch für kleinere Streitigkeiten bieten die beiden MI in Zusammenarbeit mit der Verwaltung Raum, um Lösungen zu schaffen.

Vereinsmitglied kann jeder Mieter der WoGe werden. Für die Gebiete Herten, Mülheim, Duisburger Süden, Laar und Meiderich ist die MI-Ruhrgebiet zuständig, für die Bereiche Gladbeck und Hamborn die MI Emscherregion. Eine Aufnahmegebühr oder ein jährlicher Mitgliedsbeitrag fällt für die Vereinsmitglieder nicht an.

Wer mitgestalten möchte, ist herzlich eingeladen seinen Aufnahmeantrag bei der WoGe Ruhrgebiet einzureichen.


Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der WoGe Ruhrgebiet besteht aus sechs ehrenamtlichen Personen, die von der Gesellschafterversammlung gewählt werden. Die Mieterinitiativen Ruhrgebiet e.V. und Emscherregion e.V. stellen dabei jeweils drei Mitglieder. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Danach bedarf es der Wiederwahl, um diesem Gremium für weitere drei Jahre anzugehören.

Der Aufsichtsrat unterstützt die Geschäftsleitung bei allen Weichen stellenden Entscheidungen. Zudem prüft er unter anderem den Jahresabschluss der GmbH und schlägt der Gesellschafterversammlung vor, diesen zu verabschieden. Mit der Verabschiedung des Jahresabschlusses scheiden turnusmäßig jeweils zwei Mitglieder aus bzw. stellen sich zur Wiederwahl.

Ein aus zwei oder drei Aufsichtsratsmitgliedern bestehender Arbeitsausschuss erörtert mit der Geschäftsführung bestimmte Themen außerhalb des Alltagsgeschäfts und berichtet dann dem Gesamtgremium über die Sachlage.